Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

 

Artikel 1 – Dieser Vertrag betrifft die Vermietung eines Zimmers oder des gesamten Mas Escombelle in La Vilette – 586 Route de Vallon – 30430 BARJAC.

Artikel 2 – Aufenthaltsdauer: Der Mieter, der diesen für einen festgelegten Zeitraum geschlossenen Vertrag unterzeichnet, darf unter keinen Umständen das Recht geltend machen, am Ende des Aufenthalts in den Räumlichkeiten zu bleiben.

Artikel 3 – Vertragsschluss: Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Eigentümer die auf der Vorderseite angegebene Anzahlung sowie eine Kopie des vor dem angegebenen Datum unterzeichneten Vertrages zugesandt hat. Eine zweite Kopie ist vom Mieter aufzubewahren.

Die zwischen den Parteien dieser Urkunde geschlossene Miete darf in keinem Fall auch nur teilweise Dritten, natürlichen oder juristischen Personen zugute kommen, außer mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.
Jeder Verstoß gegen diesen letzten Absatz kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses auf Verschulden des Mieters führen, wobei die Mieteinnahmen endgültig vom Eigentümer erworben bleiben.

Artikel 4 – Stornierung durch den Mieter: Jede Stornierung muss dem Eigentümer mit Empfangsbestätigung mitgeteilt werden.

a) Stornierung vor Ankunft in den Räumlichkeiten :
Die Kaution verbleibt beim Eigentümer. Letzterer kann den Restbetrag des Aufenthalts verlangen, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage </ strong> vor dem geplanten Eintritt in die Räumlichkeiten erfolgt, wenn die Vermietung die gesamte Mas betrifft. Diese Frist verkürzt sich auf 7 Tage </ strong>, wenn die Vermietung ein Zimmer betrifft.

Erscheint der Mieter nicht innerhalb von 2 Stunden </ strong> nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum, so erlischt dieser Vertrag und der Eigentümer kann über seine Unterkunft verfügen. Die Kaution verbleibt auch beim Eigentümer, der den Restbetrag der Miete verlangt.

b) Wenn der Aufenthalt verkürzt wird, bleibt der Mietpreis beim Eigentümer. Es erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 5 – Stornierung durch den Eigentümer: Der Eigentümer muss mindestens zwei verschiedene Verschiebungstermine vorschlagen. Wenn der Eigentümer dies nicht kann, zahlt er dem Mieter alle gezahlten Beträge im Voraus. Nimmt der Mieter einen der beiden vorgeschlagenen Termine nicht an, behält der Eigentümer die bereits bei der Reservierung geleistete Anzahlung ein.

Artikel 6 – Ankunft: Der Mieter muss an dem Tag eintreffen, der in dem in diesem Vertrag angegebenen Zeitfenster angegeben ist. Bei verspäteter oder verspäteter Ankunft muss der Mieter den Eigentümer benachrichtigen.

Artikel 7 – Zahlung des Restbetrags: Der Restbetrag der Miete wird mindestens 30 Tage </ strong> vor Mietbeginn bei Anmietung des gesamten Bauernhauses gezahlt.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Restbetrags für die Vermietung des gesamten Bauernhauses behält sich der Eigentümer das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und die Anzahlung einzubehalten. Dieser Zeitraum wird spätestens bei der Vermietung ein Zimmer zum Zeitpunkt des Eintritts in den Räumen reduziert.

Artikel 8 – Inventar: Ein Inventar wird gemeinsam erstellt und vom Mieter und dem Eigentümer oder seinem Vertreter bei Ankunft und Abreise vom Mas unterschrieben. Dieses Inventar ist die einzige Referenz im Falle eines Streits über das Inventar der Vorrichtungen.
Der Sauberkeitszustand des Mas bei Ankunft des Mieters muss im Inventar vermerkt werden. Die Reinigung der Räumlichkeiten und aller bei normalem Gebrauch zur Verfügung gestellten Kochelemente liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Im Falle einer abnormalen Nutzung der Räumlichkeiten und / oder aller zur Verfügung gestellten Kochelemente oder einer außergewöhnlichen Verschmutzung werden die Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt</ Strong>.

Artikel 9 – Kaution oder Kaution: Bei Ankunft des Mieters wird vom Eigentümer eine Kaution verlangt, deren Höhe auf der Vorderseite dieses Vertrages angegeben ist. Nach der widersprüchlichen Aufstellung des Ausgangsinventars wird diese Kaution nach Abzug der Kosten für die Reparatur der Räumlichkeiten bei festgestellten Schäden zurückerstattet.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem in diesem Vertrag genannten Zeitpunkt), die die Erstellung des Inventars am Tag der Abreise des Mieters verhindert, wird die Kaution vom Eigentümer innerhalb einer Frist von höchstens 15 Tagen zurückerstattet, wenn keine Beschädigung. Diese Frist verlängert sich bei festgestellten Mietschäden auf 2 Monate.

Artikel 10 – Nutzung der Räumlichkeiten: Der Mieter muss den friedlichen Charakter der Vermietung sicherstellen und diese entsprechend dem Bestimmungsort der Räumlichkeiten nutzen und daher die Nachbarschaft respektieren.

Artikel 11 – Kapazität: Dieser Vertrag gilt für eine maximale Kapazität von 28 Personen bei der Anmietung des gesamten Mas und von 1 bis 5 Personen bei der Anmietung eines Zimmers oder einer Jurte. Wenn die Anzahl der Mieter die Empfangskapazität überschreitet, kann der Eigentümer die zusätzlichen Personen ablehnen. Jede Änderung oder Kündigung des Vertrages wird auf Initiative des Kunden berücksichtigt.

Artikel 12 – Tiere: In diesem Vertrag ist festgelegt, ob der Mieter in Begleitung eines Haustieres bleiben darf oder nicht. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel durch den Mieter kann der Eigentümer den Aufenthalt verweigern. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 13 – Versicherung: Der Mieter haftet für alle Schäden, die sich aus seiner Handlung ergeben. Er muss versichert sein.

Artikel 14 – Zahlung der Gebühren: Wasser- und Stromkosten sind bei normaler Nutzung im Mietpreis enthalten. Im Falle einer abnormalen Nutzung können die Gebühren dem Mieter erneut in Rechnung gestellt werden.

Artikel 15 – Streitigkeiten: Alle Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermietung werden vom zuständigen Gericht, nämlich dem Gericht von Nîmes, bearbeitet.